Strafrecht

Ihr Recht bei Verwaltung und Justiz.

 

Österreichisches Strafrecht

Strafrecht ist schnell definiert: Es handelt sich dabei um die Auslegung und Erfüllung jener Gesetze, deren Rechtsfolge eine Strafe (in welcher Form auch immer) ist. Dabei wird zwischen Verwaltungsstrafrecht und Justizstrafrecht unterschieden – abhängig davon, ob die Strafe durch eine Verwaltungsbehörde oder die Justiz verhängt wird.

 

Verwaltungsstrafrecht (aus Wikipedia)

Im Verwaltungsstrafrecht verhängt eine Verwaltungsbehörde die Strafe. Es handelt sich meistens um Taten mit minderer Sozialschädlichkeit, wie z. B.: Geschwindigkeitsüberschreitung, Lärmbelästigung. Die Verwaltungsbehörde ist gleichzeitig Richter und Ankläger. Unter dem Verwaltungsstrafrecht kann noch weiter unterschieden werden zwischen allgemeinem Verwaltungsstrafrecht, Finanzstrafrecht und Disziplinarrecht.

 

Justizstrafrecht (aus Wikipedia)

Im Justizstrafrecht (Kriminalstrafrecht, nur Strafrecht, Strafrecht im engeren Sinn) verhängt ein Gericht die Strafe. Es geht hier überwiegend um die Bestrafung aufgrund schwerster Straftaten, wie Mord, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug etc. Im Justizstrafrecht entscheidet ein Richter aufgrund einer Anklage eines Staatsanwaltes oder einer Privatperson (Anklageprozess).

 

Ihr Beratungstermin rund ums Strafrecht

Rechtsanwältin Mag. Elisabeth Gerhards berät und betreut Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch in der Kanzlei  von Rechtsanwältin Mag. Gerhards.