Anwaltskosten

Ihr gutes Recht hat einen Wert.

Über Kosten und Nutzen

Spätestens nach dem Beratungsgespräch stellt sich die Frage nach den weiteren Kosten für die anwaltlichen Leistungen. Genau dieser Punkt lässt sich in dieser Phase kaum seriös beantworten – schließlich weiß man noch nicht, wie sich der Fall entwickeln wird. In den meisten Fällen ist noch nicht einmal ein Gerichtsakt verfügbar.

Bessere Orientierung (österreichische Rechtsanwaltskammer)

Zur besseren Orientierung finden Sie hier auf dieser Seite wichtige Hinweise der Rechtsanwaltskammer, die die Tarife und Honorare von und für Anwälte regelt: Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) – siehe Gesetzestexte – herangezogen werden. Es gibt auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu fixieren. Genauere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Rechtsanwaltshonorar mit dem Titel „Mein Recht ist kostbar“.

Die Möglichkeiten

Darüber hinaus lassen sich Tarife und Honorare in folgende Varianten einteilen:

  • Abrechnung nach dem Anwaltstarif (AHK)
  • Pauschalhonorar
  • Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz)
  • Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung
  • Unentgeltliche Vertretung (pro bono)

Individuelle Vereinbarung

Optimalerweise besprechen und vereinbaren Sie die Honorierung der anwaltlichen Leistungen im direkten Gespräch. Denn erst im Austausch mit Rechtsanwältin Mag. Elisabeth Gerhards lässt sich abschätzen, welcher Aufwand zu erwarten ist, wie die Rechtsvertretung angelegt sein wird – und welches Abgeltungsmodell optimal für alle Beteiligten ist. Vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin.